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Ihr Elektrogroßhändler in Traunstein
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Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Förder­instrument für die Strom­erzeugung aus Rege­nerativen Ener­gien. Ziel ist, den Anteil erneuer­barer Energien an der Strom­versor­gung bis 2050 auf min­destens 80 Prozent zu erhöhen. Das EEG garan­tiert Ihnen als An­lagen­betrei­ber die Ab­nahme Ihres Stroms zu fest­gelegten Preisen. Die Ver­gütung wird für einen Zeit­raum von 20 Jahren gewährt. Ist Ihre Anlage gut geplant und wird opti­mal betrieben, sichert das EEG so ihre Refi­nanzierung plus angemessene Ren­dite.

Große Sonnenblume im Vordergrund, Einfamilienhaus mit Solarpanels auf dem Dach bei Sonnenschein im Hintergrund.
Betreiben Sie Ihre Photo­voltaik-Anlage mit staat­licher Unter­stützung.

Steuerfreiheit: Umsatz­steuer bleibt bei Null Prozent

Die wichtigste Änderung seit 2023 dürfte für Privat­haushalte die kom­plette und grund­sätz­liche Steuer­freiheit kleiner Anlagen sein. Dies gilt für private Anlagen bis zu 30 kWp und für Anlagen auf gemischt genutzt Gebäu­den bis 15 kWp. Die Steuer­befreiung gilt unab­hängig von der Verwen­dung des erzeugten Stroms, also auch dann, wenn der selbst produ­zierte Strom voll­ständig in das öffent­liche Netz ein­gespeist wird. Die Rege­lung gilt auch für wesent­liche Kompo­nenten, die für den Betrieb einer PV-Anlage erfor­der­lich sind (z. B. Wechsel­richter) sowie für an­geschlossene Strom­speicher.

Steuerbefreiung gilt auch für die Lieferung, die Ein­fuhr und die Installation einer PV-Anlage ein­schließlich eines Strom­speichers, so dass seit 01.01.2023 sowohl die Lieferung des Materials als auch die Mon­tage einer PV-Anlage nicht mehr mit der Umsatz­steuer belastet werden.

Kredite und Fördersätze

Die KfW fördert eine Investition in Photo­voltaik­anlagen unter bestimm­ten Um­ständen mit dem äußerst zins­günstigen Kredit 270.

Außerdem haben Sie mit einer Photovoltaikanlage die Möglichkeit, Strom ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen.

Zusätzlich empfehlen wir, Ihre Daten in die Förderdatenbank einzugeben, um alle passenden Förder­programme angezeigt zu bekommen. Auch die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer werden dabei berücksichtigt.

KfW-Zuschuss­förderung – Solarstrom für Elektro­autos (ausgeschöpft)

Mit dem Zuschuss 442 wird der Kauf und die Installa­tion einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher gefördert. Antrags­berechtigt sind Eigen­tümer*innen einer bestehenden Immo­bilie, die Besitzer eines Elektro­autos sind und die zu fördernden Kompo­nenten fabrik­neu anschaffen.

Wichtiger Hinweis: Alle Angaben zu Fördermitteln auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr.

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